Martin Luther: Bedenken über ein erzwungenes Eheversprechens. Die künftigen Eheleute sollen mit der Heirat einverstanden sein. Der Bräutigam soll die Hochzeit nicht erzwingen, wenn ihm die Braut verweigert wird (vgl. Ms.Bos.q.24s, Bl. 188v): >Iudicium Lutheri, An matrimonium coactum valeat?<
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